: Fünf Wochen Schonfrist
■ Innenminister Manfred Kanther verlängert Abschiebestopp für Kurden in die Türkei
Bonn (taz) – Der ursprünglich bis zum 20. Januar befristete Abschiebestopp für Kurden in die Türkei kann bis 28. Februar verlängert werden. Das entschied gestern Innenminister Manfred Kanther (CDU). Die Bewertung der Lage in der Türkei nach den harten Urteilen gegen acht kurdische Parlamentarier vom 8. Dezember sei nicht abgeschlossen, erklärte er. Die schriftliche Begründung dieser Urteile liege so wenig vor wie die Freisprüche für zwei Menschenrechtler vom Mittwoch.
Mit dem Angebot einer fünfwöchigen Schonfrist entschärft Kanther einen zwischen Union und FDP ausgebrochenen Streit. Außenminister Klaus Kinkel (FDP) hatte sich gestern für eine Verlängerung des Abschiebestopps ausgesprochen. Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte kürzlich vor Abschiebungen von Kurden gewarnt. Kanther erklärte gestern, Straftäter sollten von der Entscheidung nicht erfaßt werden. Zudem dürfe „in Einzelfällen in Absprache mit türkischen Behörden“ weiter abgeschoben werden.
Am Mittwoch hatte sich der sächsische Innenminister Heinz Eggert (CDU) gegen eine Verlängerung des Abschiebestopps gewandt. Der CDU-Abgeordnete Karl- Heinz Hornhues begrüßte gestern Eggerts Anregung, mit der türkischen Regierung einen Abschiebevertrag zu schließen. Kritisch äußerte sich dagegen Eggerts nordrhein-westfälischer Kollege Herbert Schnoor: Die türkischen Vorschläge seien nicht neu, von Deutschland übermittelte Daten könnten zum Nachteil von Abgeschobenen mißbraucht werden. Hans Monath
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