: Fünf-Prozent-Klausel bleibt
BERLIN taz ■ In Deutschland gilt auch bei der Europawahl die Fünfprozenthürde. Dies wollte die NPD kurzfristig mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht verhindern. Die Klage wurde jedoch als verspätet abgewiesen. Das europäische Wahlrecht überlässt den EU-Staaten weitgehend selbst, nach welchem Modus ihre jeweiligen Europaabgeordneten gewählt werden. Prozenthürden gibt es außer in Deutschland noch in acht anderen Ländern. Das Bundesverfassungsgericht argumentierte bei früheren Entscheidungen, dass es die „Funktionsfähigkeit des Parlaments“ erhöhe, wenn Splitterparteien draußen bleiben. Die Fünfprozentklausel ist aus demokratischer Sicht umstritten.