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Fünf Jahre für tödlichen Fußtritt

Berlin. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde ein 19jähriger Lichtenberger gestern zu fünf Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Im März 92 hatte der Angeklagte auf ein 15jähriges Mitglied seiner Bande eingeschlagen und ihm vor den Augen weiterer Bandenmitglieder einen Fußtritt gegen den Hals versetzt. Der Obduktionsbefund bewies eindeutig, daß der Tod durch diese Verletzung eingetreten war.

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