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Archiv-Artikel

in kürze BEI 18 FLENSBURG-PUNKTEN Führerschein weg

Bei 18 Punkten im Verkehrszentralregister verlieren Verkehrssünder auch dann sofort den Führerschein, wenn ein Teil bald wieder getilgt wird. Nach einer Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts gilt ein Autofahrer bei 18 Punkten als „unwiderlegbar ungeeignet“, ein Kraftfahrzeug zu führen (Az.: 3 L 455/06.MZ). (dpa)