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Archiv-Artikel

Frühverrentung erst ab 63

FRANKFURT/MAIN ap ■ Die Bundesregierung will die Möglichkeiten zur Frühverrentung laut einem gestrigen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stärker beschneiden als geplant. Die Altersgrenzen für die frühestmögliche Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Altersteilzeit sollen demnach von 2006 bis 2008 in Monatsschritten von 60 auf 63 Jahre angehoben werden. Betroffen seien alle Beschäftigten, die 1946 oder später geboren seien, berichtet das Blatt unter Berufung auf einen Gesetzentwurf. Für Versicherte, die schon verbindliche Altersteilzeitvereinbarungen mit ihren Arbeitgebern getroffen hätten, gelte Vertrauensschutz. Allerdings solle dieser Schutz nach dem Entwurf nicht für Personen gelten, die noch nicht 55 Jahre alt seien. Hier könnten beide Vertragspartner die Vereinbarungen revidieren. Als Stichtag gelte der Tag der Verabschiedung im Kabinett. Diese sei für kommenden Mittwoch geplant. Die SPD-Fraktion trifft sich morgen zu einer Sondersitzung, um über den Entwurf zu debattieren.