„From the River …“: Polizei geht weiter gegen Parole vor
Die Berliner Polizei wird trotz unterschiedlicher rechtlicher Bewertung weiterhin einschreiten, wenn Menschen die propalästinensische Parole „From the river to the sea, palestine will be free“ skandieren. Da die Staatsanwaltschaft von der Strafbarkeit des Slogans ausgehe, müsse die Polizei die Personalien aufnehmen, damit später eine rechtliche Bewertung der Situation überhaupt möglich sei, erklärte Sprecherin Anja Dierschke. Am Dienstag hatten mehr als 50 Rechtsanwält*innen in einem offenen Brief an die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft ein sofortiges Ende der Strafverfolgung gefordert. Zuletzt wurden mehrere Aktivist*innen freigesprochen. Der Umgang mit der Parole ist seit Langem umstritten. Im November 2023 erklärte das Bundesinnenministerium die erste Hälfte des Spruchs in einer Verbotsverfügung zum Kennzeichen der Terrororganisation Hamas. (dpa)
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