piwik no script img

Freiwillige ZensurBritish Telecom blockiert Pirate Bay

Heute Pirate Bay, morgen Hackerseiten: Die British Telecom verspricht weitreichende Sperrungen ihres mobilen Breitbandnetzes ganz ohne Druck der Medienindustrie.

Das Angebot der British Telecom ist nicht mehr ganz so bunt wie ihr Logo. Bild: dpa

Nutzer des britischen Drahtlos-Internet-Zugangs "BT Mobile Broadband" staunten in den vergangenen Tagen nicht schlecht, als sie versuchten, mit ihrem Browser die Website der bei den Usern enorm populären und von der Medienbranche verhassten Tauschbörsensuchmaschine Pirate Bay anzuwählen: Entweder war sie gar nicht zu erreichen oder sie erhielten einen Fehlercode.

Die Blockade begann kurz nach dem (allerdings inzwischen in Berufung befindlichen) Urteil eines schwedischen Gerichts, das den vier Hauptbetreibern eine einjährige Haftstrafe Jahr Gefängnis sowie hohe Geldstrafen auferlegte. Hatte "Mobile Broadband"-Betreiber British Telecom (BT) also im Sinne von Hollywood und Plattenfirmen gehandelt?

Das örtliche Fachmagazin "PC Pro" fragte nach. Ergebnis laut BT: Ja, man habe Pirate Bay gesperrt; nein, das habe nichts mit dem Urteil oder Druck der Medienindustrie zu tun. Die freiwillige Zensur hat einen ganz anderen Grund: Der britische Ex-Telekom-Monopolist hat zusammen mit anderen mobilen Breitbandanbietern einen Vertrag mit der Überwachungseinrichtung "Internet Watch Foundation" (IWF) geschlossen, laut dem sichergestellt werden muss, dass im mobilen Netz nur solche Seiten zugänglich sind, die für unter 18jährigen geeignet sein sollen. Die Pirate Bay verschaffe dagegen auch Zugang zu nur für Erwachsene gedachte Inhalte, weshalb man sie gesperrt habe. Neben "sexuell eindeutigen" Websites möchte die IWF auch noch Blockaden für Angebote sehen, die "kriminelle Fertigkeiten" sowie "Hacking" vermitteln.

BT und IWF begründen das Vorgehen damit, dass das mobile Breitband-Angebot, das neben der Nutzung per Internet-Handy vor allem mit Hilfe eines USB-Sticks auf Laptops verwendet wird, problemlos auch an Minderjährige abgegeben werde. Beim Festnetz-Internet sei hingegen nur eine Bestellung durch Erwachsene möglich. Nutzer, die die Sperrung nicht haben möchten, müssen beim Kundendienst anrufen, um sie aufheben zu lassen - dabei ist aber offenbar die explizite Nennung geblockter Websites notwendig.

Das Beispiel zeigt, wohin die Reise bei der Internet-Zensur in den nächsten Jahren auch hier zu Lande hingehen könnte. In Deutschland schlossen fünf große Festnetz-Breitband-Provider zuletzt einen Vertrag mit dem Bundesfamilienministerium, laut dem sie vom Bundeskriminalamt ermittelte Angebote mit kinderpornografischen Inhalten blockieren sollen. Schon wurden Forderungen seitens der Medienindustrie laut, diese Sperren auch auf Tauschbörsen wie die Pirate Bay auszudehnen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!