: Freiwillige Nötigung
Afghanisches Ehepaar trotz Gerichtsverbots abgeschoben: Justiz und Parlament ermitteln gegen Ausländerbehörde
Die Abschiebung eines afghanischen Ehepaares nach Kabul am 7. Dezember 2005 soll nächsten Dienstag im Eingabenausschuss der Bürgerschaft endlich „aufgeklärt“ werden. Das haben gestern die Fraktionen von SPD und GAL angekündigt. CDU-Innenpolitiker Christoph Ahlhaus lehnte dies als „unerträglich“ ab.
Das Ehepaar Nasieha und Nasir M. war mit Polizeigewalt ausgeflogen worden, obwohl das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Abschiebung untersagt hatte. Die Ausländerbehörde hatte behauptet, die Betroffenen seien freiwillig ausgereist. Das aber hatten deren Anwälte Erna Hepp und Thorsten Buschbeck bestritten. Sie warfen der Behörde vor, „richterliche Beschlüsse nicht zu beachten“ und erstatteten Strafanzeige. Von „Nötigung“ hatte auch Fanny Dethloff, Flüchtlingspastorin der Nordelbischen Kirche gesprochen (taz berichtete). Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr ein Ermittlungsverfahren gegen die Ausländerbehörde eingeleitet.
Sie habe auf mehrfache Nachfragen im Eingabenausschuss „offensichtlich nicht der Wahrheit entsprechende Antworten erhalten“, klagte gestern die SPD-Abgeordnete Aydan Özoguz. Deshalb müsse Innensenator Udo Nagel (parteilos) sich nun in einer Sondersitzung verantworten. Ahlhaus hingegen vermutet, die SPD sei „zu ihrer alten Multi-Kulti-Ausländerpolitik zurückgekehrt“. Sven-Michael Veit