: Freispruch im Tag–X–Prozeß
Hannover (ctx) - Charlotte Garbe und Martin Mombaur, frühere Landtagsabgeordnete der Grünen in Niedersachsen, sind auch in zweiter Instanz von dem Vorwurf freigesprochen worden, während einer Pressekonferenz zur Nötigung aufgerufen zu haben. Weil die Abgeordneten im September 1984 Journalisten den Aufruf zu Straßenblockaden am „Tag X“, dem Tag der ersten Atommülltransporte nach Gorleben, vorgelegt hatten, wollte Oberstaatsanwalt Nikolaus Borchers sie wegen „öffentlicher Aufforderung zu rechtswidrigen Taten“ verurteilt sehen. Doch das Landgericht Hannover entschied am Mittwoch, der Tatbestand des §111 StGB sei nicht erfüllt. Nach Auffassung der Strafkammer handelte es sich bei der Pressekonferenz nicht um eine öffentliche Versammlung, da die Presse nicht die Öffentlichkeit selbst darstelle, sondern lediglich ihrer Information diene. Die Abgeordneten hätten auch die Teilnehmer der Pressekonferenz nicht zur Begehung von Straftaten aufgefordert, sondern sie nur über den Inhalt eines Flugblattes informiert. Richterin Ingrid Uecker bezweifelte überdies, ob in dem Flugblatt überhaupt zu einer strafbaren Nötigung aufgefordert wurde.
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