: Freispruch im Mordprozess
Im Prozess wegen des Mordes an seinem schlafenden Freund ist ein 41-jähriger Mann am Mittwoch vom Landgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, den Mann nach einem Streit im Dezember getötet zu haben. Der 41-Jährige starb an einer Halsstichverletzung. Vor Gericht hatte der Angeklagte die Tat bestritten und ausgesagt, sein Freund habe vor seinen Augen Selbstmord begangen, weil er die Trennung von seiner Frau nicht verkraftet habe. Nach Überzeugung des Gerichts konnte die Schuld des Angeklagten nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden. So war das Gericht überzeugt, dass es zuvor keinen Streit zwischen den Männern gegeben hatte. Auch habe der Angeklagte eine äußerst plastische Schilderung der Selbsttötung abgegeben. Andererseits sprach der Richter von einem Rattenschwanz grotesker Lügen, die der Angeklagte dem Gericht aufgetischt habe. Mit dem Urteil folgte es dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte für 13 Jahre Haft plädiert. DDP