piwik no script img

Freispruch für Neonazi

Ein 22jähriger Neonazi ist vom Vorwurf der Aufstachelung zum Rassenhaß und der Verbreitung von verfassungswidrigen Propagandamitteln freigesprochen worden. Das Landgericht gelangte zu der Auffassung, daß dem Angeklagten die Absicht des Verbreitens von Exemplaren des antisemitischen und rassistischen „NS- Denkzettels“ nicht mit Sicherheit nachweisbar wäre. Die Vorsitzende nannte die Entscheidung unbefriedigend. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 3.000 Mark beantragt. Die Hetzschriften waren am 30. Juni 1994 bei einer Durchsuchung in dem mit Stahlhelmen und der Reichskriegsflagge dekorierten Zimmer des Angeklagten in der elterlichen Wohnung in Hohenschönhausen gefunden worden.ADN

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 60 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen