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Freispruch für Blockadeaufruf

München (dpa) - Erstmals seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe über die Frage der Strafbarkeit von Sitzblockaden hatte sich jetzt ein Münchner Strafrichter mit diesem Problem zu befassen. Amtsrichter Achim Weber sprach einen 39jährigen Yogalehrer von dem Vorwurf der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten frei. Der Angeklagte war Kontaktmann für die Verbreitung eines Flugblattaufrufs zur Teilnahme an der Blockade einer Kaserne in Neu–Ulm am Jahrestag des NATO–Doppelbeschlusses am 12. Dezember vergangenen Jahres gewesen. Der Angeklagte habe nicht „die Meinung verwegener Außenseiter“ vertreten; immer mehr Bürger „teilen die Sorge der Demonstranten und haben Verständnis für deren gewaltfreie Aktionen“. Nur einer von insgesamt vier Eingängen der Kaserne sei blockiert worden, so daß deren „Funktionsfähigkeit nicht entscheidend beeinträchtigt wurde“. Unter Abwägung dieser Umstände konnte Weber den Aufruf zu der Sitzblockade nicht als „verwerflich“ ansehen.

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