■ Telegramm: Freispruch aufgehoben
Berlin (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern den Freispruch für einen 54jährigen Mann aufgehoben, der nach einem Streit um das Öffnen eines Zugfensters einen jungen Mann aus Gambia erstochen hatte. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Stade den Angeklagten im April 1995 vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen, weil er aus Notwehr gehandelt habe.
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