: Freiheit fürs Fluchen
BLEEP Ein Gericht hält die Anstandsregeln im US-Fernsehen für verfassungswidrig
Das Ende des „Bleeps“ im amerikanischen Fernsehen ist nah: Der US-Court of Appeals in New York hat jetzt die Anstandsregeln der Rundfunkbehörde Federal Communications Commission (FCC) kassiert, die zwischen 6 und 22 Uhr Fluchen, den Gebrauch von Schimpfworten und unanständig-sexuellen Ausdrücken in Radio und Fernsehen untersagte.
Der Bann verstoße gegen den im ersten Verfassungszusatz festgeschriebenen Grundsatz der freien Rede und Meinungsäußerung, so das Gericht. Damit dürfte die Praxis, „böse“ Worte mit einem Piepton („Bleep“) zu überlagern, wohl bald der Vergangenheit angehören.
Die Regeln der FCC waren 2003 verschärft worden – jede sexuelle Anspielung galt seitdem als unsittlich. Für die Sender wurden Summen von bis zu 325.000 Dollar (umgerechnet 253.000 Euro) pro beanstandetem Vorfall fällig. Das rechtskonservative Fox-Network Rupert Murdochs hatte gegen die FCC-Regeln seit Jahren prozessiert.
„Die Regularien der FCC verletzten den Ersten Verfassungszusatz, da sie zu vage formuliert sind“, urteilte jetzt das Gericht. Dies führe zu einer derart abschreckenden Wirkung bei den Sendern, dass sie in keinem Verhältnis zu den fraglichen Ausdrücken stünden. STG