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Freie Organentnahme in Belgien

Brüssel (ap) - In Belgien ist am Dienstag ein Gesetz in Kraft getreten, das die freie Organentnahme bei tödlich Verunglückten oder Verstorbenen ermöglicht. Verhindern kann dies jemand nur dann, wenn im Personalausweis eine ausdrückliche Weigerung vermerkt wird. Damit gilt in Belgien ein genau umgekehrtes Verfahren wie in der Bundesrepublik, wo eine sofortige Organentnahme nur dann möglich ist, wenn der Tote einen Organspenderausweis bei sich hat. Das belgische Gesetz erstreckt sich auch auf Ausländer, die seit über sechs Monaten in Belgien leben.

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