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■ FrauenrechteFrauenförderung ins Grundgesetz

Stuttgart (AFP) – Der Vorsitzende der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, Rupert Scholz, tritt für eine begrenzte Frauenförderung im Grundgesetz ein. Im Süddeutschen Rundfunk sagte der CDU-Politiker, der Gleichberechtigungsgrundsatz von Artikel 3 könnte so ergänzt werden, daß Frauen, die Kinder erzogen haben, im öffentlichen Dienst schneller befördert und auch, wenn sie älter sind, leichter eingestellt werden. Die Nachteile für Frauen könnten aber nur so ausgeglichen werden, daß die Männer dadurch nicht benachteiligt würden.

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