piwik no script img

■ FrauenrechteFrauenförderung ins Grundgesetz

Stuttgart (AFP) – Der Vorsitzende der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, Rupert Scholz, tritt für eine begrenzte Frauenförderung im Grundgesetz ein. Im Süddeutschen Rundfunk sagte der CDU-Politiker, der Gleichberechtigungsgrundsatz von Artikel 3 könnte so ergänzt werden, daß Frauen, die Kinder erzogen haben, im öffentlichen Dienst schneller befördert und auch, wenn sie älter sind, leichter eingestellt werden. Die Nachteile für Frauen könnten aber nur so ausgeglichen werden, daß die Männer dadurch nicht benachteiligt würden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen