: Frau Bundeskanzler
betr.: „ ‚Frau!‘ Merkel von Fritz Eckenga, taz-Wahrheit vom 8. 6. 05
Nein, Herr Eckenga! Verschwenden wir kein Papier, sondern beschäftigen wir uns mit der spannenden Frage, wie sie denn nun genannt werden muss: Frau Bundeskanzler? Frau Bundeskanzlerin? Bundeskanzlerine? Ist ihr Gatte jetzt „first man“ und muss der am Damenprogramm bei Staatsbesuchen teilnehmen? Oder gibt es für den ein extra Herrenprogramm (nicht, was ihr jetzt denkt)? Schreiben wir jetzt die Gesetze um? Siehe Artikel 63 Grundgesetz: „Der“!! Bundeskanzler wird vom … Bundestag gewählt.“
Moment mal. Ein Dank den Vätern! des Grundgesetzes; wie vorausschauend. Merkel geht gar nicht. Art. 62 GG: Die Bundesregierung besteht aus dem!! Bundeskanzler …“ und Merkel ist ’ne Frau. Messerscharf erkannt, Herr Eckenga. Super politische Blutgrätsche. Mein Favorit und die einzige Wahlalternative: Eckenga for Kanzler, oder hat der etwa gefärbte Haare? MICHAEL HOLTHAUS, Jena