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Archiv-Artikel

kein kommentar! Foulspiel beim Rugby

Von STG

Am Donnerstag vergangener Woche machte eine Agenturmeldung die Runde, die es in sich hatte: die Weltagentur Reuters, The Associated Press (AP), Agence France Press (AFP) und auch die Deutsche Presse Agentur erklärten, ihre Berichterstattung über eine international prominente Sportart auszusetzen.

Es ging um die Rugby-Weltmeisterschaft, die derzeit in Frankreich stattfindet und hierzulande im Deutschen Sportfernsehen übertragen wird. Die Veranstalter wollten den Agenturen und ihren Fotografen sowie Zeitungen vorschreiben, wie viel und was sie dokumentieren durften: Nur 40 Fotos pro Spiel sollten erlaubt sein sowie Live-Ticker und Bildergalerien im Internet stark eingeschränkt sein.

Immerhin, am Freitag wurde eine Art fauler Kompromiss erzielt: 200 Fotos pro Match sind jetzt wieder drin, und die Agenturen, die wie diverse britische Zeitungen Vorabevents zur WM boykottiert hatten, tickern wieder fleißig.

Okay, wer guckt in Deutschland schon Rugby, könnte man nun sagen – und schließlich haben sie sich in letzter Minute ja geeinigt. Doch die Rugby-Posse ist beileibe kein Einzelfall, sondern nur einer von vielen krassen Auflagen, mit denen Sportverbände, Vereine oder Turnierveranstalter die Berichterstatter überziehen möchten. Bei der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer im vergangenen Jahr liefen die Medien gegen absurde Ansinnen des Fußball-Weltverbands Fifa Sturm. Manche Bundesligisten versuchen immer mal wieder, auch bei privaten Radios für die Berichterstattung vom Spiel abzukassieren, und drohen – bislang vergeblich – mit Stadionverbot.

Denn man ist es vom Fernsehen ja gewohnt: Bewegte Bilder in Sachen Spitzensport gibt es hier nur gegen Bares, von der sogenannten Kurzberichterstattung in den Nachrichten mal abgesehen. Und der Sport will immer mehr Geld und hätte am liebsten Medienpartner, die gleich das Komplettpaket kaufen und am besten alle Mediengattungen bedienen.

Doch hier geht es um Journalismus und unabhängige, manchmal sogar kritische Berichterstattung. Und ist nicht von einem Gnadenakt der Sportverbände und Veranstalter abhängig. Sondern eine Selbstverständlichkeit. STG