piwik no script img

Archiv-Artikel

Fortdauernde Diskriminierung

Betr.: „Prostitution im Prinzip zumutbar“, taz hamburg v. 18. 4.

Die genannte „Sonderrichtlinie der Bundesagentur für Arbeit“ ist bereits im Jahr 2003 herausgegeben worden. Anlass war der Vermittlungsversuch einer Frau in eine Stelle, die sich erst bei der Vorstellung als Arbeit in der Prostitution entpuppte. Solche „Missverständnisse“ sind selbstverständlich, wenn Prostitution im Stellengesuch nicht benannt werden darf. Sie mit der Nichtannahme von Stellenangeboten verhindern zu wollen, die explizit Prostitution benennen, ist widersinnig und wird zur Zunahme versteckter Angebote führen.

Der Beschluss, Stellenangebote aus der Sexindustrie „aus grundsätzlichen Erwägungen“ nicht anzunehmen, zeugt von fortdauernder Diskriminierung dieser Branche. Er torpediert zudem jeden Versuch, hier legale und mit anderen Erwerbstätigkeiten sozialrechtlich gleichgestellte Arbeitsverhältnisse einzurichten, was der Gesetzgeber ja ausdrücklich mit dem Prostitutionsgesetz wollte. Mechthild Eickel, Madonna e.V., Beratungsstelle für Prostituierte, Bochum