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Forderung nach Zivilklausel für UniversitätenMilitärforschung stiftet Unfrieden

In Karlsruhe sollen Forschung und Lehre auf friedliche Zwecke begrenzt werden. Das widerspricht der Wissenschaftsfreiheit, sagt die Landesregierung.

Die Karlsruher Studenten wollen die Zivilklausel auch an ihrer Uni: forschen und lehren ausschließlich zu friedlichen Zwecken. Bild: imago/Peter Sandbiller

STUTTGART taz | Karlsruher Studierende und Gewerkschaften haben sich erneut dafür ausgesprochen, landesweit auf militärische Forschungen an Universitäten zu verzichten. Am Dienstag forderten sie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) die Einführung der sogenannten Zivilklausel, um die Forschung und Lehre auf "friedliche Zwecke" zu beschränken.

Bislang hatte die schwarz-gelbe Landesregierung in Baden-Württemberg darauf verwiesen, dass eine derartige Klausel gegen die Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen verstoße.

Beim Zusammenschluss der Uni Karlsruhe mit dem Forschungszentrum Karlsruhe zum KIT kam es deshalb vor zwei Jahren zu einer schizophrenen Situation: Das Forschungszentrum hatte bereits eine Zivilklausel in den Statuten. Auch nach dem Zusammenschluss führte der ehemalige Teil des Forschungszentrums diese Klausel weiter. Der universitäre Teil aber durfte sie nicht übernehmen. Dabei hatten sich im Januar 2009 fast zwei Drittel der Studierenden für die Einführung einer Zivilklausel ausgesprochen.

Doch noch haben sie wenig Hoffnung, mit ihrer Forderung auch durchzukommen. So fürchtet die Professorenschaft um ihre Forschungsgelder, da etliche Projekte an der ehemaligen Universität der Rüstungsforschung dienten, heißt es von Seiten der Unabhängigen Studierendenschaft (UStA).

Allerdings hat sich die politische Lage ihrer Meinung nach klar geändert. Denn für die Uni Tübingen hat die Landesregierung eine Präambel zur Grundordnung genehmigt. Darin schreibt die Uni eine Zivilklausel fest, die demnach mit dem Landeshochschulgesetz vereinbar sein muss.

"Es gibt keinen Grund, dass das nicht für Karlsruhe gilt", sagt Dietrich Schulze von der Initiative gegen Militärforschung an Universitäten. Mit der Entscheidung im Fall Tübingen könne sich keiner mehr auf eine angebliche Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit berufen. Das Verhalten von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) sei deshalb widersprüchlich.

Das sieht das Ministerium anders. Wie ein Sprecher gegenüber der taz erklärte, habe eine Präambel lediglich einen beschreibenden Charakter und sei nicht rechtlich bindend. Dies sei etwas ganz anderes, als eine Zivilklausel gesetzlich zu verankern. "Eine Landesregierung kann eine Präambel genehmigen und dennoch ein Gesetz, das die Wissenschaftsfreiheit einschränkt, ablehnen", hieß es.

Auf die Frage, ob mit der Tübinger Entscheidung aber zumindest der Weg für eine entsprechende Änderung der Grundordnung am Karlsruher Institut frei sei, erklärte der Ministeriumssprecher: "Das wäre jetzt rein spekulativ. Da sind erst einmal die Gremien des Instituts am Zug."

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3 Kommentare

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  • E
    emil

    so so, forschungsgelder von der rüstungslobby also? und die moral bleibt auf der strecke.

    wie wärs mit banken überfallen, kommt ja auch geld bei rum und da sterben nicht ganz so viele?

  • E
    Ernst

    In der Präambel der Grundordnung der Uni Tübingen steht: "Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein

    der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen."

     

    Dieser Satz entspringt einer Initiative der Studierenden im Rahmen des Bildungsstreiks 2009 und ist natürlich hoch erfreulich.

    Trotzdem ist er natürlich deklaratorisch und bindet insoweit in erster Linie politisch. Diese leitvolle Erfahrung musste man auch schon in Tübingen machen, wo der Vorwurf der Missachtung der "Zivilkalusel" bereits im Raum stand, ohne dass dies irgendwelche Konzequenzen nach sich gezogen hätte.

  • D
    Dukath

    Da erkennt man mal wieder die Engstirnigkeit einiger Personen.

    Gegen Rüstungsforschung zu sein heisst nicht gleich für friedliche Forschung zu sein!

     

    Rüstungsforschung beinhaltet auch die Entwicklung von Minenräumsystemen oder weniger tödliche Waffen. Das Gewehr G36 ist ein sehr mordenes Gewehr und verschiesst die sogenannte Natomunition mit kleinerem (weniger verletztendem) Kaliber.

    Außerdem wird an "non lethal weapon" geforscht wie z.B. Blendlaser.

     

    Dies sind nur einige Beispiele. Ein großer Teil der modernen Rüstungsforschung in Deutschland ist "gutartig".

     

    Da verstehe ich den Großmut und die Boniertheit einiger Universitätsvorstände nicht!