Forderung nach Zivilklausel für Universitäten: Militärforschung stiftet Unfrieden
In Karlsruhe sollen Forschung und Lehre auf friedliche Zwecke begrenzt werden. Das widerspricht der Wissenschaftsfreiheit, sagt die Landesregierung.
STUTTGART taz | Karlsruher Studierende und Gewerkschaften haben sich erneut dafür ausgesprochen, landesweit auf militärische Forschungen an Universitäten zu verzichten. Am Dienstag forderten sie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) die Einführung der sogenannten Zivilklausel, um die Forschung und Lehre auf "friedliche Zwecke" zu beschränken.
Bislang hatte die schwarz-gelbe Landesregierung in Baden-Württemberg darauf verwiesen, dass eine derartige Klausel gegen die Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen verstoße.
Beim Zusammenschluss der Uni Karlsruhe mit dem Forschungszentrum Karlsruhe zum KIT kam es deshalb vor zwei Jahren zu einer schizophrenen Situation: Das Forschungszentrum hatte bereits eine Zivilklausel in den Statuten. Auch nach dem Zusammenschluss führte der ehemalige Teil des Forschungszentrums diese Klausel weiter. Der universitäre Teil aber durfte sie nicht übernehmen. Dabei hatten sich im Januar 2009 fast zwei Drittel der Studierenden für die Einführung einer Zivilklausel ausgesprochen.
Doch noch haben sie wenig Hoffnung, mit ihrer Forderung auch durchzukommen. So fürchtet die Professorenschaft um ihre Forschungsgelder, da etliche Projekte an der ehemaligen Universität der Rüstungsforschung dienten, heißt es von Seiten der Unabhängigen Studierendenschaft (UStA).
Allerdings hat sich die politische Lage ihrer Meinung nach klar geändert. Denn für die Uni Tübingen hat die Landesregierung eine Präambel zur Grundordnung genehmigt. Darin schreibt die Uni eine Zivilklausel fest, die demnach mit dem Landeshochschulgesetz vereinbar sein muss.
"Es gibt keinen Grund, dass das nicht für Karlsruhe gilt", sagt Dietrich Schulze von der Initiative gegen Militärforschung an Universitäten. Mit der Entscheidung im Fall Tübingen könne sich keiner mehr auf eine angebliche Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit berufen. Das Verhalten von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) sei deshalb widersprüchlich.
Das sieht das Ministerium anders. Wie ein Sprecher gegenüber der taz erklärte, habe eine Präambel lediglich einen beschreibenden Charakter und sei nicht rechtlich bindend. Dies sei etwas ganz anderes, als eine Zivilklausel gesetzlich zu verankern. "Eine Landesregierung kann eine Präambel genehmigen und dennoch ein Gesetz, das die Wissenschaftsfreiheit einschränkt, ablehnen", hieß es.
Auf die Frage, ob mit der Tübinger Entscheidung aber zumindest der Weg für eine entsprechende Änderung der Grundordnung am Karlsruher Institut frei sei, erklärte der Ministeriumssprecher: "Das wäre jetzt rein spekulativ. Da sind erst einmal die Gremien des Instituts am Zug."
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