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Förderrichtlinien

In Schleswig-Holstein sind seit Dezember die „Gleichstellungsrichtlinien“ für den Landesdienst in Kraft. Das Frauenförderkonzept bindet neben den Ministerien als oberste Landesbehörden auch den gesamten nachgeordneten Bereich wie Schulen, Polizeidienststellen, Landeskrankenhäuser, Gerichte und Finanzämter. Als „Kernstück“ des Konzeptes bezeichnete Frauenministerin Giseal Böhrk die Einsetzung von Gleichstellungsbeauftragten. Auf die ursprünglich vorgesehene Quote hat Schleswig -Holstein allerdings verzichtet. Aufgrund der herrschenden Rechtsprechung müßten Quoten einer gesetzlichen Regelung vorbehalten sein. Als erstes Bundesland verabschiedete vor kurzem NRW ein Gleichstellungsgesetz.

taz