Förderabgabe für Braunkohle: Grüne gegen „Alte Rechte“
Ausgerechnet der klimaschädlichste Energieträger ist von Förderabgaben befreit. Den Tagebau-Ländern gehen damit Millioneneinnahmen verloren.
![](https://taz.de/picture/216434/14/BRaunkohlE21.jpg)
BERLIN taz | Braunkohle soll teurer werden. Das zumindest fordert die Fraktion der Grünen im Bundestag und bringt am heutigen Donnerstag dazu einen Gesetzentwurf ein. Demnach sollen die Bundesländer eine Förderabgabe auf den fossilen Brennstoff erheben dürfen.
Das Bundesberggesetz schreibt vor, dass Unternehmen jährlich 10 Prozent des Marktwerts der Bodenschätze an das Land zahlen, in dem sie fördern. Für Braunkohle gilt aber eine Ausnahme. Gegenwärtig werde zum Beispiel auf „Erdgas eine vergleichsweise hohe Förderabgabe erhoben“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Dabei könne „dieser Energieträger deutlich klimaschonender zur Stromerzeugung genutzt werden“ als Braunkohle. Die Ausnahme, von der in Deutschland vor allem die großen Tagebau-Betreiber RWE aus Essen und Vattenfall aus Berlin profitieren, ist im Bundesberggesetz festgeschrieben.
149 Millionen für NRW
Das existiert erst seit 1982 und ersetzte Landesgesetze, die zum Teil aus dem 19. Jahrhundert stammten. Einige der alten Regelungen wurden übernommen, beispielsweise die sogenannten Alten Rechte, zu denen die Abgabebefreiung der Braunkohle gehört.
149 Millionen Euro könnte das Land Nordrhein-Westfalen einnehmen, wenn RWE Förderabgaben für seine dortigen Braunkohletagebaue zahlen müsste, haben die Grünen errechnet. Es sei „nicht zu vermitteln, warum ein Konzern wie RWE ganze Landschaften abbaggert und Milliardengewinne macht, aber keinen Cent an den Staat zahlt“, so Oliver Krischer, Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz der Bundestagsfraktion der Grünen.
Im SPD-geführten NRW-Wirtschaftsministerium sieht man keine rechtliche Handhabe für eine solche Förderabgabe. Und für Ostdeutschland sei die Befreiung von der Förderabgabe im Einigungsvertrag festgelegt, sagt Steffen Streu, Sprecher des brandenburgischen Wirtschaftsministeriums. Das könne nicht einfach rückgängig gemacht werden.
Großere Debatte über das Bundesberggesetz
Der Gesetzentwurf ist Bestandteil einer größeren Debatte über das Bundesberggesetz. Die Fraktion der Linkspartei hatte im März Änderungen in den Bundestag eingebracht, die mehr öffentliche Beteiligung bei den Verfahren vorsehen.
Das Bundesberggesetz schränkt die Mitspracherechte der Öffentlichkeit deutlich ein – steht doch die Rohstoffgewinnung im Vordergrund. Ein Aspekt der Linksfraktion: die Streichung von Sonderregelungen bei der Förderabgabe für Braunkohle. Auch die SPD arbeitet an einem Antrag zur Novelle des Gesetzes, die im Mai in der Fraktion diskutiert werden soll.
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