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Fluglärm

Eine Hamburgerin, deren Haus in Langenhorn neben dem Flughafen Fuhlsbüttel liegt, erhält 80.000 Mark Entschädigung wegen Belästigung durch Fluglärm. Auf diesen rechtskräftigen Vergleich einigten sich Flughafen und Klägerin nach einem seit 1991 andauernden Rechtsstreit jetzt auf Anraten des Hamburgischen Oberlandesgerichts (OLG – Aktenzeichen: 1 U 169/94). Während der Sprecher des Flughafens von einem Einzelfall spricht, hat die Bürgerinitiative gegen Fluglärm (BIG) andere betroffene BürgerInnen per Postwurfsendung aufgefordert, „sich rechtlich beraten zu lassen und ihre Ansprüche gegen die Flughafengesellschaft durchzusetzen“.

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