: Fluglärm
Eine Hamburgerin, deren Haus in Langenhorn neben dem Flughafen Fuhlsbüttel liegt, erhält 80.000 Mark Entschädigung wegen Belästigung durch Fluglärm. Auf diesen rechtskräftigen Vergleich einigten sich Flughafen und Klägerin nach einem seit 1991 andauernden Rechtsstreit jetzt auf Anraten des Hamburgischen Oberlandesgerichts (OLG – Aktenzeichen: 1 U 169/94). Während der Sprecher des Flughafens von einem Einzelfall spricht, hat die Bürgerinitiative gegen Fluglärm (BIG) andere betroffene BürgerInnen per Postwurfsendung aufgefordert, „sich rechtlich beraten zu lassen und ihre Ansprüche gegen die Flughafengesellschaft durchzusetzen“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen