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Flughafen ist doch legal

■ OVG findet Ausbau ohne Genehmigung nicht schlimm

Der schrittweise Ausbau des Hamburger Flughafens in Fuhlsbüttel während der vergangenen 25 Jahre war und ist rechtmäßig, obwohl es dafür nie eine förmliche Genehmigung gegeben hat. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Urteil vom 20. Januar entschieden, das Wirtschaftssenator Erhard Rit-tershaus (parteilos) gestern aus dem Behördenbriefkasten und „mit Genugtuung zur Kenntnis“nahm.

1972 hatte es zuletzt einen Planfeststellungsbeschluß zur Flughafenerweiterung gegeben. Darin waren 120.000 jährliche Flugbewegungen prognostiziert worden. Mittlerweile aber, räumt Flughafen-Sprecher Clemens Finkbeiner-Dege ein, starten und landen in Fuhlsbüttel 149.000 Flieger pro Jahr. Gegen dieses schleichende Wachstum hatte ein Flughafen-Anwohner vor dem OVG geklagt. Der Ausbau sei ohne Rechtsgrundlage erfolgt und müsse möglichst rückgängig gemacht werden. Die Wirtschaftsbehörde solle dem Flughafen zudem die Nutzung verschiedener Anlagen untersagen.

Das OVG schloß sich dieser Argumentation nicht an. Ein Planfeststellungsverfahren hätte nur dann durchgeführt werden müssen, wenn durch die erweiterte Anlage andere öffentliche Belange berührt oder Rechte Dritter beeinflußt worden wären. Daß möglicherweise durch die Gesamtheit des Flughafens in Verbindung mit der neuen Anlage Menschen sehr wohl beeinträchtigt würden, spiele keine Rolle.

Das jetzt zugestellte Urteil ist für die Zukunft des Flughafens von großer Bedeutung: Geplant ist, bis 2010 die Zahl der Starts und Landungen auf 195.000 jährlich zu erhöhen. Das Genehmigungsverfahren hierzu läuft bereits und soll im Herbst abgeschlossen sein. Flughafen-Gegner hatten die Rechtmäßigkeit dieses Ausbaus bislang unter anderem deswegen bestritten, weil selbst die Rechtsgrundlage für die jetzigen Flugbewegungen fehle. Dieser Einwand ist jetzt durch das OVG-Urteil – wenn auch nicht politisch, so zumindest juristisch – entkräftet. Heike Haarhoff

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