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Archiv-Artikel

Flieg, großer Heißluftballon

Am Boden befestigte Heißluftballons sollen vom Flugverbot über der Innenstadt ausgenommen werden. Das kündigte das Bundesverkehrsministerium an. Es handele sich dabei nicht um frei fliegende Fluggeräte, deshalb könnten dafür Ausnahmen beantragt werden, sagte eine Sprecherin gestern. Bis zu welcher Flughöhe die Fluggeräte aufsteigen dürfen, werde noch geregelt. Der Antrag des Ballon-Betreibers am Potsdamer Platz sei noch nicht eingegangen. „Für alle anderen Fluggeräte sind keine Ausnahmen vorgesehen.“ Unter anderem der historische „Rosinenbomber“ und das Wasserflugzeug dürfen nicht mehr zu Rundflügen über die City starten. Das Flugverbot war am Freitag von der Bundesregierung verhängt worden, nachdem eine Woche zuvor ein Kleinflugzeug vor dem Reichstag abgestürzt war. Die Bestimmung gilt seit gestern. Sie umfasst den Bereich des S-Bahn-Rings. Vom Verbot ausgenommen sind bisher nur Polizei-, Bundeswehr- und Rettungsflüge sowie Anflüge auf die Flughäfen. DPA