Firmenteilungen:
Wenn die US-Richter den Microsoft-Konzern tatsächlich in Einzelteile zerlegen, wäre Firmenchef Bill Gates nicht der erste derart gebeutelte Unternehmer. Im Musterland des Kapitalismus passierten schon mehrmals erstaunliche Dinge. 1911 wurde das Imperium des superreichen John D. Rockefeller in etwas kleinere Firmen aufgeteilt. Aus dem Konzern Standard Oil entstanden damals die Nachfolgeunternehmen Exxon, Mobil und Chevron.
1982 war der US-amerikanische Telefonkonzern Bell dran. Bis dato nahezu Monopolist in der Telekommunikation zwischen New York und San Francisco, musste die Firma ihr regionales Geschäft in neue Telefongesellschaften auslagern. Seitdem gibt es „Mama-Bell“ (die Firma AT&T) und einige kleinere „Baby-Bells“.
US-Regierung und Justiz stützen sich immer auf ein Gesetz, das mehr als 100 Jahre alt ist. Wenn ein Konzern so viel wirtschaftliche Macht angehäuft hat, dass er seine Branche nahezu beherrscht, kann er aufgeteilt werden. Das gibt anderen Firmen auch mal eine Chance, Geld zu verdienen.
Eine derart scharfe Regelung kennt das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht. Monopole, die im Verlaufe von Jahrzehnten entstehen, dürfen hier zu Lande nicht nachträglich gesprengt werden. Sie genießen deshalb ungleich größeren Schutz als vergleichbare Konzerne in den USA. Das Bundeskartellamt in Bonn muss sich meist darauf beschränken, bei Firmenfusionen zu überprüfen, ob sie in Zukunft eine marktbeherrschende Stellung erlangen könnten. Erst dann kann das Kartellamt Auflagen verhängen. In den seltensten Fällen aber wird eine Fusion komplett verboten.Hannes Koch
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