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Fink-Anwalt rügt Gauck-Behörde

■ Arbeitsgericht erhielt unvollständigen Mielke-Befehl

Berlin (taz) – Die vom Beauftragten für die Stasi-Unterlagen im Fink-Prozeß vorgelegten Akten sollen als Beweismittel unvollständig sein. Von einem Sammelbefehl des Stasi-Chefs Mielke, der entscheidende Bedeutung für den Prozeß um die Kündigung des früheren Rektors der Beliner Humboldt-Universität haben könnte, liegen dem Berliner Landesarbeitsgericht von insgesamt 35 Seiten nur drei vor. Der Anwalt Heinrich Finks kritisierte dies gestern mit den Worten: „Das sind ausgewählte Werke aus der Gauck-Behörde.“ Vor dem Landesarbeitsgericht wird derzeit in der Berufungsverhandlung über die Entlassung Finks verhandelt. Den ersten Prozeß hatte Fink, dem Stasi-Mitarbeit vorgeworfen wird, im April gewonnen. In dem Verfahren wird gegenwärtig versucht, die Beweiskraft der Stasi-Unterlagen anhand der Zeugenaussagen der hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS einzuschätzen. Der Anwalt der Gegenpartei, des Berliner Wissenschaftssenators, bezweifelte in der gestrigen Verhandlung den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Stasi- Offiziere pauschal: „Ich gehe davon aus, daß die Zeugen die Unwahrheit sagen.“

Der Leiter der für politische Untergrundarbeit zuständigen Stasi-Hauptabteilung XX, Paul Kienberg, sagte aus, der Befehl Mielkes habe für Hunderte von Empfängern gegolten. Sein Stellvertreter Benno Paroch bezweifelte gar, daß Mielke ihn persönlich unterzeichnet habe: „Das lief in der Regel mit Faksimile-Stempel.“ Kienberg gab zu Protokoll, die Urkunden wären im allgemeinen von der zuständigen Abteilung „Kader und Schulung“ zunächst als Blanko-Formular an den Führungsoffizier gegangen. Wann und ob dieser die Ehrung an den IM weitergab, habe im Ermessen des Führungsoffiziers gelegen. cif

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