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Finanzskandal um Bistum LimburgTebartz-van-Elst muss nicht blechen

Der Vatikan will doch keinen Schadensersatz von dem früheren Bischof für seinen Prunkbau in Limburg sehen. Die Diözese blickt nun demonstrativ nach vorn.

dpa | Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss nach dem Finanzskandal um seinen Amtssitz keine Wiedergutmachung leisten. Der Vatikan halte „die Prüfung von Schadenersatzleistungen sowie die Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens für nicht angebracht“, teilte das Bistum am Mittwoch mit. Diese Entscheidung habe der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, dem Limburger Bistumsleiter Manfred Grothe bei einem Treffen im Vatikan mitgeteilt.

Das Bistum akzeptiere die Entscheidung Roms, dass kein Verfahren geführt werden solle, sagte ein Sprecher der Diözese. Tebartz-van Elst hatte wegen des Finanzskandals und heftiger Kritik an seinem Führungsstil im März 2014 seinen Posten auf dem Limburger Domberg verloren.

Die neue Residenz kostete rund 31 Millionen Euro – ein Vielfaches der ursprünglich geplanten Summe. Das Bistum musste wegen des Bauprojektes 3,9 Millionen Euro abschreiben. Das sei aber nicht zwingend der tatsächlich entstandene Schaden, heißt es aus Limburg. Dieser sei derzeit nicht zu beziffern.

„Der Heilige Stuhl hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den Fragen rund um den Bau des Bischofshauses in Limburg befasst“, erklärte Bistumsleiter Grothe am Mittwoch. „Nun ist die Entscheidung getroffen worden, die auch Klarheit über das weitere Vorgehen der Aufarbeitung gibt.“

Nachfolger noch unklar

Die Diözese hatte angesichts der Kostenexplosion bereits vor mehreren Monaten in Rom die Frage nach Schadenersatz gestellt und dazu erläutert: „Die Entscheidung darüber, ob und in welcher Höhe und auf welchem Wege Forderungen gegenüber dem emeritierten Bischof erhoben werden, kann nur im Einvernehmen mit dem Vatikan erfolgen. Grundsätzlich ist bei Rechtsakten gegen einen Bischof der Heilige Stuhl zuständig.“

Weiterhin steht nicht fest, wann die Diözese einen Nachfolger für den zurückgetretenen Tebartz-van Elst bekommt. „Ich hoffe und wir arbeiten darauf hin, dass bis zum Sommer 2016 ein Bischof für Limburg vom Domkapitel gewählt und vom Heiligen Vater ernannt worden ist.“ Gemeinsames Ziel Roms und der Bistumsleitung sei, dem Neuen einen „möglichst unbelasteten“ Start ins Amt zu ermöglichen.

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1 Kommentar

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  • Nun sind die Zeiten der Ungewissheit vorbei. Der „Heilige Stuhl“ hat nach langer Enthaltung zu diesem allgemein als brisant geltenden Thema, das natürlich auch die breite Öffentlichkeit brennend interessierte, in Person des obersten Richters, nämlich durch den Papst persönlich, entschieden, dass einer seiner früheren in Limburg eingesetzten Hirten bei der Modernisierung der kirchlichen heimatlichen Bauten alles richtig gemacht hat und somit folgerichtig von aller Schuld gebührend freigesprochen wurde!

     

    Demnach wäre doch eigentlich der Weg für den zwischenzeitlich etwas zu unrecht in die Enge geratenen Ex-Bischof, Tebartz-van Elst, wieder frei, die untere Vatikanbehörde in Rom zu verlassen, um zeitnah sein eigener Nachfolger im Limburger Bistum zu werden!

    Bei den zahlreichen Rundgängen könnte er dann neben den begehrten Führungen durch die wunderbaren und bescheidenen Bauwerke seinen Brüdern und Schwestern persönlich erklären, wie man solch ein zauberhaftes Objekt hinbekommt, ohne bei dem höchsten Chef in irgend einer Art und Weise anzuecken......

     

    Außerdem wäre es ohne jegliche Hindernisse gleichzeitig möglich, das gemeinsam vom Vatikan sowie Bistum Limburg angestrebte Ziel, die Neubesetzung des Bischofs durch Ernennung des „Heiligen Vaters“ sogar noch vor Mai 2016 hinzubekommen!

     

    In unser heutigen sehr aufregenden Zeit mit vielen Problemen und zahlreich verschiedenen Spendenaktionen würde der alte/neue Bischof zusätzlich und ganz nebenbei die bereits abgeschriebenen „lumpigen“ 3,9 Millionen € spielend wieder einsammeln! Schön, dass es solch tüchtigen Leute unter uns gibt!