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Archiv-Artikel

Fesselnde Interpretation

Wörtlicher Auszug aus der Stellungnahme der Senatorin zum Gutachten:„These 17: An einem guten Ort des Aufwachsens in öffentlicher Verantwortung werden Zwangsmaßnahmen nicht als Sanktionen eingesetzt. Bewertung: Das Gutachten bestätigt die Auffassung der Behörde, dass die Anwendung von Zwangsmaßnahmen zulässig und die Praxis in der GUF rechtmäßig ist. Der Bewertung des Gutachters, das Anlegen von Klettbändern außerhalb der Einrichtung sei eine entwürdigende Erziehungsmaßnahme, wenn es für Dritte sichtbar geschieht, schließt sich die Behörde an. Allerdings weist sie darauf hin, dass der LEB hinreichende Vorkehrungen getroffen habe, um zu vermeiden, dass mit Klettbändern gefesselte Jugendliche öffentlich gesehen werden.“