: Fernseher unpfändbar
München (dpa/vwd) - Ein Fernsehgerät ist grundsätzlich nicht pfändbar, auch dann nicht, wenn der Schuldner zusätzlich noch über ein Radiogerät verfügt. Dies hat der Bundesfinanzhof in München in einem Rechtsstreit wegen Pfändung des privaten Farbfernsehgerätes eines Steuerschuldners entschieden. (Aktenzeichen: VIIR97/890). Ein Fernsehgerät gehöre aus heutiger Sicht zum Mindeststandard der Lebensführung. Dieser Schutz schließe allerdings nicht aus, daß ein hochwertiges Luxus -Fernsehgerät im Wege der Austauschpfändung durch ein einfaches Farbfernsehgerät oder Schwarz-Weiß-Gerät ersetzt werden könne.
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