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■ FehlgeburtenKünftig Beerdigung

Düsseldorf (AFP) - In Nordrhein-Westfalen sollen totgeborene Babys künftig auch bei einem Körpergewicht unter tausend Gramm auf Friedhöfen bestattet werden. Bislang mußten solche Fehlgeburten nach dem Personenstandsgesetz und den Bestattungsregelungen der Länder lediglich „hygienisch einwandfrei beseitigt“ werden. Mit dem Erlaß entspricht die NRW-Landesregierung dem Wunsch zahlreicher betroffener Eltern.

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