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■ UrteileFaxgerät ist schuld

Karlsruhe (dpa) – Die Gerichte tragen das Risiko für das Funktionieren ihrer Faxgeräte. Fristversäumnisse, die auf Störungen der Faxtechnik bei Gerichten beruhten, dürfen nicht den betroffenen Bürgern angelastet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in zwei gestern veröffentlichten Beschlüssen entschieden. Damit wurde den Beschwerden von Rechtsanwälten gegen anderslautende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sowie zweier Landesarbeitsgerichte stattgegeben. (AZ: 1 BvR 121/95 und 1 BvR 989/95 – Beschlüsse vom 1. 8. 1996)

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