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Falsche Sozialwohner

■ Städte sollen Fehlbelegungsabgabe kassieren

53 Städte und Gemeinden in Niedersachsen sollen ab 1993 eine Fehlbelegungsabgabe von Mietern in Sozialwohnungen erheben, deren Einkommen über den gesetzlichen Grenzen für diese Wohnungen liegen. Das sieht ein Gesetzentwurf der rot- grünen Landesregierung vor, den Sozialminister Walter Hiller (SPD) vorgestellt hat. Das Gesetz, das noch im Landtag verabschiedet werden muß, soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Nach den Schätzungen des Ministeriums ist jede fünfte der über 100.000 Sozialwohnungen fehlbelegt.

Betroffen sind Kommunen mit mindestens 100 Sozialwohnungen. Die Einnahmen in Höhe von geschätzten fünf bis sieben Mio Mark pro Jahr sollen in den Kommunen dem sozialen Wohnungsbau zugute kommen, sagte Hiller.

Nach den Berechnungen des Sozialministeriums muß ein Ehepaar mit zwei Kindern zusätzliche Abgaben zahlen, wenn das Bruttojahreseinkommen 76.355 Mark übersteigt. Ein Alleinstehender muß ab 35.600 Mark zahlen. Die Abgabe ist gestaffelt von einer Mark bis 8,50 Mark monatlich pro Quadratmeter Wohnungsfläche.

Die CDU hat das vorgelegte Konzept dagegen als „enttäuschend“ bezeichnet. Nach Ansicht des wohnungsbaupolitischen Sprechers der CDU- Landtagsfraktion, Helmut Kuhlmann, sei zu befürchten, daß der Anteil der Verwaltungskosten einen Großteil der Mittel auffrißt. Für wesentlich wirksamer hält Kuhlmann die Aufhebung der Begrenzung des Mietpreisanstiegs. dpa

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