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Falsche Richtung

Betr.: „Verwaltigung anzeigen? Lieber nicht“, taz bremen vom 08.02.01

Der Tenor Ihres Artikels mit den Beschreibungen des Prozessverlaufes geht in eine falsche Richtung. Scheinbar sind die gerichtlichen Bedingungen, unter denen eine vergewaltigte Frau zu ihrem Recht kommt so schrecklich, dass keine, die das mit ansieht, das erleben möchte. Da stimmt doch was mit dem Verfahren nicht! Es kann nicht sein, dass Frauen wieder die Klappe halten sollen! Es darf kein Zweifel daran bestehen, dass Vergewaltigung eine Straftat ist, die vor Gericht gehört. Dass sexuelle Gewalt alltäglich für jede Frau ist, ist schlimm genug. Dass wir aber aufhören, dagegen zu kämpfen, ist unmöglich! Ulrike Garbs

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