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Falsche Hoffnungen

Vergangene Woche meldeten wir an dieser Stelle, daß der Kindergeldzuschlag von allen beantragt werden sollte, die von Renten, Arbeitslosengeld oder -hilfe und Sozialhilfe leben. Wir stützten uns dabei auf einen Aufruf der Bundesanstalt für Arbeit. Eine aufmerksame Leserin wies uns darauf hin, daß nach ihren Informationen der Zuschlag nicht zusätzlich zur Sozialhilfe gezahlt, sondern sofort abgezogen würde. taz

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