: Fallbeispiel 3
Ein leitender Angestellter hat 4.344 Euro pro Monat verdient. Nach einem Jahr Arbeitslosigkeit bekommt er 1.190 Euro Arbeitslosenhilfe und kein Wohngeld. Als Arbeitslosengeld II wird er 665 Euro bekommen, das sind über 500 Euro weniger als bisher. Sein Arbeitslosengeld II berechnet sich aus 345 Euro Regelleistung und 320 Euro Wohnkostenzuschuss. Das Beispiel zeigt aber auch: Wer als Lediger einmal so viel verdient hat, dass er nach heutiger Regel mehr als 665 Euro Arbeitslosenhilfe bekommen würde, dürfte zu den Verlierern der Reform gehören – betroffen ist also nicht nur der leitende Angestellte, sondern auch der Facharbeiter mit vielleicht 2.500 Euro Gehalt. ROT