■ Arbeitslose: Fahrn, fahrn, fahrn...
Nürnberg (AFP) – Arbeitslose müssen künftig mit der Aufforderung des Arbeitsamtes rechnen, auch bislang als unzumutbar geltende Arbeitsplätze anzunehmen. Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat die Arbeitsämter angewiesen, die sogenannte Zumutbarkeitsanordnung strikter anzuwenden. Konkret kann dies bedeuten, daß künftig eine Fahrzeit von mehr als zweieinhalb Stunden zum Arbeitsplatz und zurück als zumutbar betrachtet wird. Auch auswärtige Übernachtungen können die Arbeitsämter unter bestimmten Bedingungen für zumutbar erklären.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen