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Archiv-Artikel

in kürze DREI UNFALLTOTE Fahrer muss in Haft

Ein Autofahrer muss wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen für 2,5 Jahre ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht Itzehoe gestern im Berufungsverfahren gegen den Fahrer, der im August 2001 mit 2,35 Promille frontal den Kleinwagen einer Familie rammte. (dpa)