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Fahren ohne Pappe: Ausweisung

Berlin. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann wegen Verkehrsdelikten aus der BRD ausgewiesen werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts hervor, das damit die Beschwerde eines 37jährigen Türken abwies. Wie die Justizpressestelle gestern mitteilte, war der Türke wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein vom Amtsgericht Tiergarten zunächst zu Geld- und Bewährungsstrafen und schließlich zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wegen der zu befürchtenden Wiederholung der Straftaten verfügte die Ausländerbehörde schließlich die Ausweisung des Mannes, der bereits seit 1979 in der Bundesrepublik lebt.