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Archiv-Artikel

in kürze FLOW-TEX-VERFAHREN Fahnder unbehelligt

In der Flow-Tex-Affäre hat das Landgericht Karlsruhe abgelehnt, ein Verfahren gegen einen Steuerfahnder zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wollte den Exsachgebietsleiter der Karlsruher Steuerfahndung laut Spiegel wegen versuchter Strafvereitelung in Zusammenhang mit dem Flow-Tex-Betrug anklagen. (ap)