Fabrikeinsturz in Bangladesch 2013: Keine Einigung zu Rana Plaza
Ein Beschwerdeverfahren gegen den TÜV Rheinland wegen eines mangelhaften Prüfberichts zur eingestürzter Textilfabrik bleibt ohne Ergebnis.
Die Vorwürfe erhoben unter anderem die Organisationen Femnet und European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Beide vertreten Opfer und Hinterbliebene des Einsturzes. Ihre Beschwerde richteten sie an die Nationale Kontaktstelle im Wirtschaftsministerium. Diese ist zuständig, wenn transnational tätige Unternehmen gegen Standards der Industrieländer-Organisation OECD verstoßen.
Femnet und ECCHR warfen dem TÜV vor, seine indische Tochterfirma habe einen mangelhaften Prüfbericht zu Rana Plaza abgegeben. Weder seien den Prüfern Baumängel aufgefallen, noch hätten sie Menschenrechtsverletzungen registriert. Für den Unfall und seine Folgen sei der TÜV deshalb mitverantwortlich. Die Prüforganisation hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Die OECD-Kontaktstelle führt in solchen Fällen ein Mediationsverfahren durch. Die Kontrahenten sollen sich einigen und gemeinsam die Zustände in den Zulieferfabriken verbessern. Dies ist bei Rana Plaza gescheitert, die Positionen liegen zu weit auseinander. Deshalb hat die Kontaktstelle im Wirtschaftsministerium eine eigene Stellungnahme veröffentlicht. Darin erklärt sie, warum sie die Beschwerde gegen den TÜV nur „teilweise“ annahm. Eine mangelhafte Überprüfung des Bauzustands der Fabrik sei dem TÜV nicht vorzuwerfen.
Dieser betonte, die Architektur sei nicht im Prüfauftrag enthalten gewesen. Beschwerden wegen Kinderarbeit, Diskriminierung von Frauen und Behinderung von Gewerkschaftern wurden angenommen. Mangels Einigung empfiehlt die Kontaktstelle selbst Verbesserungen: Während Prüfberichte derzeit von den kontrollierten Zulieferfabriken bezahlt und eventuell beeinflusst werden, könnten künftig „die Abnehmer der dort produzierten Güter“ diese finanzieren. Zudem solle man erwägen, bei Sozialaudits auch die Gebäudestatik zu prüfen.
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