FREISPRUCH FÜR NEONAZI : Paulchen-Panther-Melodie zulässig
MÜNCHEN | Das Abspielen der Paulchen-Panther-Melodie bei einer Neonazi-Demo kurz nach der Verhaftung von Beate Zschäpe war keine Billigung der NSU-Mordtaten. Das OLG München bestätigte gestern den Freispruch des Amtsgerichts für den Versammlungsleiter Norman Bordin. Mit der Melodie war auch ein Video unterlegt, in dem der NSU seine Opfer verhöhnte. Die Anklage sah in dem Abspielen des Liedes am 21. Januar 2012 wegen der zeitlichen Nähe zur Zschäpe-Festnahme eine Billigung der NSU-Mordtaten. (dpa)