■ FRAUEN: „Unsere Hälfte“
Die Landesregierung von Nordrhein- Westfalen wird auch weiterhin nach Wegen suchen, die Vergabe öffentlicher Aufträge mit Frauenförderung zu verknüpfen. „Mit der Rücknahme des Frauenförderungserlasses, zu der das Land NRW von der EG gezwungen worden ist, ist nur das Instrument, nicht aber das Ziel aufgegeben worden“, betonte die Ministerin für die Gleichstellung von Frau und Mann, Ilse Ridder-Melchers, auf einer Tagung des DGB-Landesbezirks in Duisburg. Mit dem Frauenförderungserlaß waren bei der Vergabe von Landesaufträgen Betriebe bevorzugt worden, die Mädchen ausbilden. Die EG, so die Ministerin, habe auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, durch die Vergabepraxis Frauenförderung in Betrieben anzuregen und zu honorieren. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 1988 erlaube es ausdrücklich, mit öffentlichen Aufträgen auch politische Ziele zu verfolgen. Nur die Art und Weise der Verkopplung müsse mit den EG-Richtlinien übereinstimmen.
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