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Archiv-Artikel

FLUGHAFEN FRANKFURT A. M. Flugrouten müssen akzeptiert werden

KASSEL | Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den sogenannten verlängerten Horizontallandeanflug auf den Frankfurter Flughafen für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte eine Privatperson und der Main-Kinzig-Kreis, weil die Flugzeuge seit Inbetriebnahme der neuen Nordwestlandebahn im Oktober 2011 rund 300 Meter tiefer über das Gemeindegebiet fliegen. Nach Ansicht der Kläger führe das Verfahren zu einer unzumutbaren Lärmbelastung. Eine Klage der Stadt Offenbach ist noch anhängig. (taz)