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FAQ zur taz Genossenschaft Auf einen Blick

Von Mitgliedschaft bis zum Kleingedruckten: Hier finden Sie alle wichtige Informationen zu unserer großen Gemeinschaft

Illustration Foto: Julia Molin

1. Mitgliedschaft

Wer Genoss*in werden möchte, zahlt einmalig eine Einlage von mindestens 500 Euro. Viele steigen freiwillig höher ein oder stocken ihren Anteil regelmäßig auf. Der Anteil lässt sich auch in 20 Raten à 25 Euro abzahlen. Das ist oft für jüngere Mitglieder interessant, die sich noch eine Existenz aufbauen. Immerhin sind 25 Prozent, also ¼ aller Mitglieder zwischen 30 und 45 Jahre alt.

Sie tragen Ihre Daten in das Formular ein, im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und Ihre Beitrittserklärung im Anhang. Diese senden Sie bitte unterschrieben an uns zurück.

2. Ratenzahlung

Die Satzung der Genossenschaft (§ 33) schreibt vor, dass Mitglieder ihre Genossenschaftsanteile spätestens bis Ende des zweiten, auf den Beitritt folgenden Jahres, eingezahlt haben müssen.

Wenn Sie Ihren Genossenschaftsanteil nicht in einer Summe einzahlen wollen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre(n) Geschäftsanteil(e) auch in zwanzig gleichen Monatsbeträgen zu zahlen oder von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. So können Sie ab 25 Euro im Monat Genoss*in werden.

3. Das Dankeschön

Als Dankeschön für Ihre Anteilszeichnung können Sie sich eine unserer Prämien aus dem taz Shop aussuchen. Als Genoss*in erhalten Sie 10 % Rabatt auf Einkäufe im taz Shop.

4. Das Kleingedruckte

Sie können Ihre gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) kündigen. Die Auszahlung Ihrer Einlage in Höhe des ermittelten Auseinandersetzungsguthabens erfolgt, wenn die Generalversammlung den Jahresabschluss dieses Geschäftsjahres festgestellt hat.

Beim Auseinandersetzungsguthaben werden die Verluste der taz aus den Vorjahren (Verlustvortrag) mit dem Ergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres verrechnet. Im Jahr 2023 konnten 100 % eines Anteils ausgezahlt werden. Seit 2003 bewegt sich dieser Wert etwa zwischen 92 % und 100 % von 500 Euro.

Die Fristen auf einem Blick: eine Kündigung im Jahr 2024 wird zum 31.12.2026 wirksam. Die Auszahlung erfolgt dann im Herbst 2027.

5. Das Engagement / das Risiko

Als Genoss*in fördern Sie die Interessen der Genossenschaft. Das tun Sie durch ihre Einlage und indem sie sich an den Entscheidungsprozessen je nach persönlicher Neigung und Möglichkeiten beteiligen. Mehr Pflichten gibt es nicht, insbesondere keine finanziellen. Eine Nachschusspflicht über die Einlage hinaus besteht nicht.

6. Was Passiert mit meinem Geld?

Die Einlagen der Mitglieder sind nicht dazu da, laufende Kosten des taz-Verlags zu decken. Das Genossenschaftskapital wird gezielt eingesetzt, um die Entwicklung der taz voranzubringen.

Das größte Vorhaben in der Geschichte der taz Genossenschaft war sicher die Finanzierung des taz-Neubaus. Wichtig sind aber auch Anschubfinanzierungen für publizistische Projekte, die sich nicht sofort am Markt tragen können.

Über alle Vorhaben stimmt die Mitgliederversammlung ab. Die Geschäftsführung wird darüber hinaus vom Aufsichtsrat der Genossenschaft kontrolliert.

7. Warum eine so große Gemeinschaft?

Die taz Genossenschaft wächst jedes Jahr um rund 1.000 Mitglieder und rund 1 Million Euro Kapital. Diese Dynamik ist vielleicht das wichtigste Kapital der taz.

Denn auch die Aufgaben und Herausforderungen der taz wachsen von Jahr zu Jahr – im Zeitalter der Digitalisierung schneller denn je. So ist es gut, die Verantwortung auf viele Schultern verteilen zu können. Außerdem ist die Weisheit der Vielen natürlich auch in der Genossenschaft von Vorteil.