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FAP-Chef verurteilt

■ Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

Der niedersächsische Landesvorsitzende der rechtsradikalen Freiheitlichen Arbeiterpartei Deutschlands (FAP), Thorsten Heise (24), ist am Donnerstag vom Landgericht Göttingen wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen ihn in der Berufungsverhandlung eine Geldstrafe von 2.100 Mark.

Es sah es als erwiesen an, daß Heise der Leiter einer nicht angemeldeten Demonstration von Rechtsradikalen im Januar 1992 in Mackenrode bei Göttingen war. Dort hatten 30 bis 40 Personen gegen die kurz zuvor erfolgte Abschiebung des österreichischen Neonazis Karl Pollacek demonstriert. In erster Instanz war Heise wegen des Vorfalls vom Amtsgericht in Duderstadt bei Göttingen freigesprochen worden.

Das Urteil könnte für Heise, der am Aufmarsch von Rechtsradikalen in Fulda vor wenigen Wochen beteiligt war, weitreichende Folgen haben. Der FAP- Vorsitzende steht noch unter Bewährung. Das Landgericht Göttingen hatte ihn im Juli 1991 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt und ihn dabei unter anderem des Landfriedensbruchs, der Nötigung, der Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für schuldig befunden. Die Kammer hatte die Strafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen prüft nun, inwieweit das Urteil vom Donnerstag Auswirkung auf dieses Bewährung hat oder haben könnte. dpa

(Aktenzeichen: 3 N s — 1059/93)

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