: Expressive Einverleibung
Gegen Zahlung von 25.000 Euro wurde ein Verfahren gegen einen Ex-Museumsdirektor in Oldenburg eingestellt
Die alte Geschichte: Ihr privates Büromaterial borgen sich Schreibtischarbeiter vom Arbeitsplatz, Feuerwehrmänner legen gern selbst einen Brand, und Museumsdirektoren… wobei jetzt das mysteriöse Verschwinden von drei Expressionismus-Grafiken aus dem Oldenburger Landesmuseum für Kunst nicht mehr weiter ein Gericht beschäftigen wird. Das Landgericht Oldenburg hat das Unterschlagungsverfahren gegen den Ex-Museumsdirektor gegen Zahlung von 25.000 Euro eingestellt, bestätigte gestern ein Justizsprecher. Nach einem Freispruch im ersten Prozess war der 66-Jährige vor einem Jahr zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Aus Verärgerung über seine Frühpensionierung habe der Angeklagte die wertvollsten Blätter aus einem Nachlass an sich genommen, befand das Schöffengericht. Dabei handelt es sich um Grafiken von Heckel, Kirchner und Rohlfs. Ihr Wert: 100.000 Euro. Der Freispruch im ersten Verfahren vor dem Oldenburger Amtsgericht war dagegen damit begründet worden, dass viele Personen einen Zugriff auf die Grafiken gehabt hätten.
Der Angeklagte hatte in beiden Prozessen ausgesagt, er habe das Fehlen der drei Grafiken erst fünf Jahre nach Übernahme des Nachlasses festgestellt. DPA