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■ Expertenkommission legt Bericht vorMitbestimmung ist kein Standortnachteil

Berlin/Bonn (taz) – Die betriebliche Mitbestimmung muß sich künftig noch stärker auf die neuen internationalen Wettbewerbsbedingungen einstellen. Die Tarifpartner sollen „Standortvereinbarungen“ zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber unterstützen. Dies sind zwei der Empfehlungen, die gestern eine Expertenkommission zur Mitbestimmung an Bundespräsident Roman Herzog übergab.

Der Zusammenschluß aus Wissenschaftlern, Verbands- und Unternehmensvertretern kam zu dem Ergebnis, daß die Mitbestimmung in deutschen Betrieben kein Standortnachteil sei, wie zuvor oft von Arbeitgebern behauptet wurde. Die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertreter seien zwar ein „Kostenfaktor“, aber die Mitbestimmung ermögliche auch größere Effizienz, so Wolfgang Streeck vom Kölner Max-Planck- Institut.

Die international einzigartige Mitbestimmung in Deutschland fußt zum einen auf den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates etwa bei der Arbeitszeitverteilung und bei Kündigungen. Außerdem sitzen in den Aufsichtsräten der großen Unternehmen Arbeitnehmervertreter, was eine bessere Information der Belegschaft über betriebliche Umstrukturierungen mit sich bringt. Flächentarifverträge für Löhne und Arbeitszeiten bilden den externen Rahmen für die Mitbestimmung.

Die Kommission sprach sich zwar dafür aus, den Flächentarifvertrag zugunsten betrieblicher Lösungen behutsam zu reformieren. Der Tarifvorrang bei Entlohnung und Arbeitszeit müsse aber gewahrt bleiben. BD

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