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Archiv-Artikel

Ex-DDR-Tänzer klagen auf Rente

STRASSBURG afp ■ Mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wollen Ex-Balletttänzer aus der DDR die Zahlung einer Rente durchsetzen, so der Anwalt der Interessengemeinschaft ehemaliger Ballettmitglieder aus der DDR, Karl-Heinz Christoph, gestern. Nach seinen Angaben erhielten Ballettmitglieder, die aus Altersgründen nicht mehr tanzen konnten, in der DDR eine Berufsunfähigkeitsrente zwischen 270 und 450 Mark. Diese „berufsbezogene Zuwendung“ sei Anfang 1992 von der Bundesrepublik ersatzlos gestrichen worden. Damit würden Ansprüche aus der Ex-DDR gegenüber solchen, die in den alten Bundesländern erworben wurden, benachteiligt.